INTERVENTIONSKRAFT
Zielgruppe:
(zukünftige) Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen, die als Interventionskraft, Alarm- und Revierfahrer und/oder im Bereich der Alarmverfolgung tätig sind.
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit als Interventionskraft, Umgang mit Personen, Dienstkunde, technische Hilfsmittel und kommunikationstechnische Anlagen u.v.m.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre und Deutsche Sprache in Wort und Schrift
Dauer:
3 Tage (24 Unterrichtseinheiten)
ONLINE-UNTERRICHT und ONLINE-PRÜFUNG