Interventionskraft

LEISTUNGEN

Sie erhalten eine Ausbildung als Interventionsfachkraft in einem 3-tägigen Lehrgang. Hierbei werden neben den rechtlichen Grundlagen, dem Umgang mit Personen und der Dienstkunde auch Technische Hilfsmittel und kommunikationstechnische Anlagen vorgestellt. 

Zielgruppe & Voraussetzungen

(zukünftige) Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen, die als Interventionskraft, Alarm- und Revierfahrer und/oder im Bereich der Alarmverfolgung tätig sind.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Unterrichtung oder Sachkundeprüfung § 34a GewO
  • Deutsche Sprache in Wort und Schrift

Dauer & Konditionen

3 Tage (24 Stunden) 

ONLINE-UNTERRICHT und ONLINE-PRÜFUNG

350,00 Euro zzgl. 19% MwSt.

Inhalte des Lehrgangs

Rechtliche Grundlagen

  • Abgrenzung von öffentlichem Recht und Zivilrecht
  • Zivilrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Eigentums- und Besitzschutz
  • Straf- und verfahrensrechtliche Grundzüge
  • Unfallverhütungsvorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Umgang mit Personen

  • Verhalten von Personen in verschiedenen (Gefahr) Lagen
  • Grundsätze im Umgang mit Personen
  • Kommunikation mit Personen und Personengruppen

Dienstkunde

  • Grundsätze für das Verhalten und Handeln am Interventionsort
  • Handhabung von Meldungen und Berichten
  • Zusammenwirken mit Polizeikräften, Ämtern, Verwaltungen und anderen Hilfskräften
  • Grundlagen der Selbstsicherung sowie Schutzmaßnahmen

Technische Hilfsmittel und kommunikationstechnische Anlagen

  • Verschiedene Alarm-, Melde- Beobachtungs- und Sicherungseinrichtungen
  • Zugangs- Ordnungs- und Kontrollsysteme und verfahren
  • Aufbau, Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten kommunikationstechnischen Anlagen
  • Basiskenntnisse im präventiven Brandschutz/Verwendung von Feuerlöschgeräten
  • Einrichtungen und Hilfsmittel zur Selbstsicherung sowie persönliche Schutzausrüstung

Abschlusstest-Abschussprüfung

Abschluss:

Zertifikat „Interventionskraft“

Termine